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JUSTIZIA ist blind (Meinungsaustausch)

********lack Frau
19.027 Beiträge
Themenersteller 
JUSTIZIA ist blind (Meinungsaustausch)
heißt es und besagt, daß ein Gericht ohne Ansehen der Person urteilen muß.
Am Sonntag wurde ein Star Regisseur verhaftet nachdem er 1977 den sexuellen Missbrauch eines 13-jährigen Mädchens gestanden hatte. Und diese Tatsache schlägt hohe Wellen. Wobei die Tat ansich dafür nicht die Ursache ist, sondern die Umstände erscheinen manchen seltsam. Es bleibt doch die Tatsache, daß besagten Regisseur mit Haftbefehl der USA gesucht wurde und in einem Land festgenommen wurde, daß mit der USA ein Auslieferungsabkommen hat.
Zahlreiche Schauspieler verurteilten die Festnahme in einer Petition und selbst Politiker appellierten an die Regierung in Bern, den Regisseur gegen Kaution freizulassen.

Rechtempfinden spielt dann bei Prominenten keine Rolle?
Wäre er überhaupt so prominent, wenn er die Konsequenzen der gestandene Tat auf sich genommen hätte?
Oder ist das permante Ausweichen schon "Strafe" genug?

Was ist Eure Meinung dazu?

WiB
Roman Polanski gehört vor Gericht
Polanskis Verdienste im Filmbusiness sind unbestritten. Er ist ein wahrer Meister seines Fachs.

Roman Polanski hat ein minderjähriges Mädchen genötigt und vergewaltigt. Ein abscheuliches Verbrechen. Das wird in wohl allen europäischen Staaten so gesehen und die Täter werden mehr oder weniger hart bestraft.

Es ist mir absolut unverständlich warum gerade Kulturschaffende sich so vehement dagegen wehren, dass RP dem zuständigen Gericht zugeführt wird.
Es kann nicht sein, dass Prominente in einem rechtsfreien Raum leben können.

RP muss vor das zuständige Gericht gestellt werden. Dieses hat die Sachlage zu beurteilen und der Star-Regisseur hat die Konsequenzen zu tragen.

Wie es möglich ist, dass der Mann trotz internationalem Haftbefehl, so lange unbehelligt blieb, ist ein anderes Kapitel. Sicher auch ein beschämendes!
******aus Paar
921 Beiträge
justizia
verbrechen müssen geahndet werden und täter dafür bestraft.
wäre er nicht prominent sässe er schon lange im knast.
********lack Frau
19.027 Beiträge
Themenersteller 
@*****hen

Ich hatte extra den Namen ausgelassen. Mir ging es eben um genau dieses "Spagat" von Erfolg und Gerechtigkeit.
Wieso sogar Politiker da mit zweierlei Maß messen.

Wie es möglich ist, dass der Mann trotz internationalem Haftbefehl, so lange unbehelligt blieb, ist ein anderes Kapitel. Sicher auch ein beschämendes!

Er ist der Gefahr ja bewußt ausgewichen. Oder "kreidet" man ihm an, daß er seine Erfolge auch ohne Hoolywood gemacht hat? Ob jetzt seine Eitelkeit größer war, wie die Angst, das wird nur er wissen.
Auch wenn er sich mit dem Opfer finanziell geeinigt hat, ist der Tatbestand eben nicht aus der Welt. Er hätte sicher auch die Möglichkeit gehabt, seine jetzigen Beziehungen spielen zu lassen und hat dies nicht getan. Und es hat ja Jahre gut gegangen. Obwohl ich mich wirklich Frage, wieso dies keine Konsequenzen für seinen Werdegang gemacht hat, auch wenn es nicht allen bekannt war.

@******aus

Nach Aussagen die ich gelesen habe, versuchen sie es schon lange, hatten eben bisher keinen Erfolg. Es war sicher auch nicht so ganz einfach in Länder zu reisen, die diesem Abkommen zugestimmt haben.
Doch jetzt liest es sich für mich wie Lebenswerk ./. Alttat.
Aber hat eben auch nicht dieses ständige Ausweichen seiner Tätigkeit vielleicht auch geschadet mit der ständigen Angst, verhaftet werden zu können? Viele Täter stellen sich ja auch freiwillig, weil sie diese Belastung nicht aushalten.

WiB
So etwas ...
...

Rechtempfinden spielt dann bei Prominenten keine Rolle?

... spielte wohl auch bei einem deutschen Skifahrer in Österreich keine wesentliche Rolle.
Caballito
... spielte wohl auch bei einem deutschen Skifahrer in Österreich keine wesentliche Rolle.

Das war wohl überflüssig! *gr*
********lack Frau
19.027 Beiträge
Themenersteller 
Lieber Cabal,

ob die schnelle Verhandlung und die geringe Strafe angemessen ist, daß kann ich einfach nicht beurteilen.
Aber er hat sich zumindest dem Verfahren gestellt.

Doch was geht in einem Menschen vor, der die Schuld ja bereits eingestanden hat, aber der Bestrafung ausweicht. Und welche Konsequenzen hat das dann für ihn, für sein Lebenswerk und auch für die Betroffene selbst?
Und spielt die Tat dann irgendwann gar keine Rolle mehr?

Rene
********lack Frau
19.027 Beiträge
Themenersteller 
@****FAN

Das war wohl überflüssig!

Wenn Politiker Sondervergünstigung aufgrund ihres Amtes bekommen, dann steht es eben nicht mehr im Einklang mit "ohne Ansehen der Person" und ist damit doch ein Teil des Themas. Ob man der Person damit wirklich einen Gefallen tut, ist auch eine Frage wert, denn ist etwas anrüchtig, wird das auch immer wieder hochkommen.

WiB
meine gedanken dazu
ich hab versucht, meine erinnerungen aufzufrischen,
weil ich mich nur noch diffus an die schlagzeilen vor über 30 jahren erinnere....

ich dachte spontan mehr an "die betroffene" - als an roman polanski

und wenn es wirklich so ist, dass sie die akte schließen wollte...
empfinde ich es als verletzende reaktion auf ihr empfinden....
mag es auch rechtens sein....
für "das opfer" ist es fatal zu sehen,
dass sie wiederum "machtlos" ist und etwas "gegen ihren willen" geschieht....


Und welche Konsequenzen hat das dann .....auch für die Betroffene selbst?




Bereits im vergangenen August hatte sie Polanski öffentlich verziehen. „Ich hege keinen Groll mehr“, sagte sie der „Vanity Fair“ „Menschen machen nun mal Fehler. Ich wünsche ihm viel Glück für alles, was er anpackt.“ Jetzt ist sie noch weiter gegangen: Sie bittet offiziell um eine Einstellung des Verfahrens gegen den Regisseur. Am Montag reichte die 45-jährige Samantha Geimer laut CNN einen entsprechenden Antrag vor Gericht in Los Angeles ein....

„Ich finde, er hat für seine Tat genug gebüßt“, sagte sie. welt.de


Polanski wird vorgeworfen, 1977 in den USA die 13 Jahre junge Samantha Geimer unter Drogeneinfluss sexuell missbraucht zu haben. Der Regisseur bekannte sich des Geschlechtsverkehrs mit einer Minderjährigen für schuldig, war aber vor der Urteilsverkündung 1978 aus den USA nach geflohen. Seitdem lebt Roman Polanski in Frankreich und Polen. süddeutsche.de


weitere gedanken folgen
Auffassungen ...
... Dritter als überflüssig zu bezeichnen, zeugt von wahrer Größe *fiesgrins* oder etwa nicht *gruebel* Jedenfalls wirst du dich damit abzufinden haben, dass dieser Sachverhalt auch anders gesehen werden kann und hier wohl muss.

@**b
Immer dann, wenn die Politik sich zu sehr in die Justiz einmischt, sollte man erhebliche Bauchschmerzen bekommen, denn es wird an der Unabhängigkeit der Justiz genagt und da gibt es leider viele Türchen, die einen solchen Weg eröffnen. Ich wollte aber nicht von dem von dir eröffneten Thema ablenken und höre hier erst einmal nur still zu.

LG
Cabal
**ly Mann
984 Beiträge
!!!!
die strafe kann nicht hart genug sein,ob prominent oder nicht!!!!!!!
Da muss ...
... ich mich doch noch einmal einmischen.

Strafe orientiert sich an der Tat und der Schuld und ist nicht bloße Rache. Einen Strafanspruch setzt der Staat durch und hierbei ist er an bestimmte Grenzen gebunden. So etwa an der Schuld des Täters. Demzufolge muss die Strafe, gemessen an der Schuld, angemessen sein. Lynchjustiz und dergleichen haben wir zum Glrück lange hinter uns gelassen, auch wenn das Bedürfnis hiernach bei manchen Unverständigen immer wieder zum Vorschein kommt. Dasselbe gilt für die Forderung, Strafe könne nicht hart genug sein.
******aus Paar
921 Beiträge
justizia
prominente jeder coleur haben doch auch hier in deutschland einen promibonus.
der normalo geht in den knast ,der promi kriegt eine (für ihn) lachhafte geldstrafe und darf auf einen noch besseren posten hoffen.
*******ahn Paar
3.168 Beiträge
Da scheiden sich oft die Geister....
Prinzipiell sollte man davon ausgehen, dass zwischen Rechtsempfinden, Rechtsprechung und Rechtsauslegung oft sehr große Differenzen stehen. Auch strengste Regeln in Strafrechtsnormen lassen Richtern oft gro0e Spielräume für ein Urteil.

Zum Eingangsthema ist zu sagen, dass im konkreten Fall sowohl Verhaftung als auch Auslieferung vollkommen in Ordnung gehen. Dass es bisher trotz internationalem Haftbefehl noch zu keiner Verhaftung kam, liegt wohl vor allem in den Regelungen der jeweiligen Aufenthaltsländer und eventuell (nicht-) vorhandener Auslieferungsabkommen und deren konkreten Gestaltungen. Es darf auch nicht vergessen werden, dass bestimmte Straftaten verjähren. Und das mit unterschiedlichen Fristen in unterschiedlichen Ländern. Die Verjährung kann auch gehemmt sein, wenn sich der Täter dem Zugriff der Justiz durch Aufenthalt in fremden Ländern entzieht.

Subjektiv würde ich meinen, dass es egal ist, wer das Verbrechen einer Vergewaltigung begeht, einer Minderjährigen als strafverschärfend noch dazu - der Täter gehört vor Gericht und ist in einem rechtsstaatlichen Prozess zu verurteilen, wenn seine Schuld bewiesen wird. Ein Geständnis muss aber kein Beweis sein, der für ein Urteil genügt. Das nur nebenbei - es ist zwar perfide, aber es könnte ja auch ein Kniff sein, als Promi interessanter zu werden....

Das Politiker nicht im rechtsfreiem Raum leben wird zwar gern unterstellt, ist aber sicher nicht so. Da gab es in letzter Zeit ja einige Beispiele. Allerdings ist deren Immunität aufzuheben, die ihnen das Grundgesetzt erst mal zubilligt. In begründeten Fällen geschieht das ja auch ohne sehr viel Aufhebens!

Der Hinweis auf diesen unseeligen Skiunfall des thüringischen Politikers wird zwar gern als Beispiel für Sonderrechte bemüht, dürfte aber wohl im konkreten Fall als Beispiel völlig ungeeignet sein.

Wer selbst Skifahrer ist, kann zum Teil nachvollziehen, was da passiert ist und vor allem wie viele unglückliche Umstände da zusammen gekommen sind. Und diejenigen werden auch wissen, wie viel Blödsinn da geschrieben und geschwafelt wurde.
Der Gipfel war, dem Herrn A. vorzuwerfen, einen Helm getragen zu haben....
Ohne Frage - er ist da nicht ohne Schuld und hat Fehler gemacht, die in seinem Fall böse Folgen hatten. Mehr als Fahrlässigkeit wird man ihm nicht vorhalten können. Jeder der selbst schon auf der Piste war wird wissen, dass wohl kaum einer ähnlichen Zusammenstößen nicht selbst schon eher mit etwas Glück entgangen ist.
Kein Freibrief für A. aber bei der konkreten Lage auf der Piste, so wie sie in den Medien abgebildet war, ist auch nicht fraglos nach zu vollziehen, dass die leider ums Leben gekommene Skifahrerin nicht selbst ein Chance gehabt hätte zum ausweichen.

Es ist wie im Straßenverkehr - es gilt zwar rechts vor links, und Vorfahrten sind eindeutig geregelt. Aber das entbindet nicht von eigener Aufmerksamkeit und bietet keine Grundlage sich sein Recht zu erzwingen oder sich grundsätzlich darauf zu verlassen, das die regeln 100%-ig eingehalten werden. Da kann man durchaus eine Mitschuld zugeordnet bekommen, wenn man sein Recht mit Gewalt durchsetzen will und dabei einen Schaden erleidet, der zu verhindern gewesen wäre, wenn man zurückgesteckt hätte.
Während in den meisten Ländern eine StVO den Straßenverkehr recht eindeutig regelt und diese Regeln Gesetzeskraft haben, ist es auf den Skipisten keineswegs so eindeutig geregelt. Es gibt Grundsätze an die man sich halten soll und die vor Gericht und bei Zivilverfahren z.B. bei Versicherungsfragen als Maßstab herangezogen werden, aber die Bandbreite ist viel größer.

Das dürfte dann wohl auch der Grund sein, dass das Verfahren recht schnell durchgeführt war. Es ist sehr begründet anzunehmen, dass das obligatorische Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft wegen des Todesopfers bzw. der schweren Verletzungen überhaupt keinen verlässlichen Anhalt für eine Straftat im Sinne des Strafgesetzbuches ergeben hat. Es darf auch angenommen werden, dass die Schuldfrage viel weniger eindeutig ist, als man in den Medien glauben machen wollte.
Natürlich lag es auch im Interesse von A., dass es zu einem schnellen Verfahrensabschluss kam.
Ich liege vermutlich nicht einmal daneben, dass "Hugo Normalverbraucher" eine sehr reale Chance in einem langwierigen Rechtsstreit gehabt hätte, aus der Sache mit einem Freispruch herauszukommen. Windige und gerissene Anwälte bekommen so etwas durchaus hin.
Das A. auf diese Möglichkeit verzichtet hat und seinen ihm zugemessenen Schuldanteil diskussionslos angenommen hat, kann durchaus der Situation zugeordnet werden, das dieser Weg der war, der den wenigsten Staub aufgewirbelt hat.
Man stelle sich vor, in einem Verfahren wäre ein Freispruch von einer Schuld herausgekommen und sei es wegen mangelnder Nachweise des konkreten Hergangs. Nicht auszudenken - das wäre Wasser auf die Mühle derer, die ohnehin schon krakeelen "Politikerbonus"....

Ich sage es noch einmal: Für Hugo Normalverbraucher mit einer guten Rechtsschutz und/oder einer guten Privathaftpflicht (optimal natürlich beides zusammen sehr gut...) hätte wohl nachdem, was bekannt wurde, sehr gute Chancen ungeschoren davon zu kommen. Eine schwerere Verurteilung hingegen dürfte wohl bei der sehr dürftigen Beweislage als sehr unwahrscheinlich anzusehen sein.

Und somit schließt sich der Kreis:
Recht wird immer subjektiv wahrgenommen, wenn es Laien betrachten. Wäre es leicht und eindeutig, Recht zu sprechen, bräuchte man keine Anwälte, die ja generell gegensätzliche Ansichten vertreten. Der Richter und seine Beisitzer haben die schwere Aufgabe zu urteilen, welcher der Anwälte die richtigste Position vertritt, was die Beweise nun wirklich hergeben und welches Recht in welcher Weise tatsächlich verletzt wurde um dann ein Strafmaß festzulegen.

Und das dabei trotz allem viel Platz für subjektive Auslegungen bleibt, muss man eben zur Kenntnis nehmen. Und da auch Richter Menschen sind, wird sich nicht vermeiden lassen, das deren Objektivität subjektiv gefärbt bleibt. Es wird wohl selten Fälle geben, bei denen alles so glasklar ist, das 10 Richter zum gleichen Ergebnis kommen.

Justizia ist sicher nicht blind. Die Augenbinde soll wohl vielmehr darauf verweisen, dass sie ohne Ansehen der Personen ein Urteil fällen sollte.
Ja und wie kompliziert das ist, habe ich versucht oben darzustellen.

Aber wir haben mal gelernt, dass Recht parteilich sei.... diese Lehre hat wohl nach wie vor sehr viel Wahres!

LG
Der Biberzahn
*snief*
Ausliefern!
wo kommt an denn da hin?
*******ahn Paar
3.168 Beiträge
Spiegel-online vom 27.09.2009
Der in Polen geborene Filmemacher hatte sich seinerzeit schuldig bekannt, in der Villa von Hollywoodstar Jack Nicholson eine 13- Jährige mit Champagner und Drogen gefügig gemacht und verführt zu haben. Sex mit einer Minderjährigen gilt in Kalifornien automatisch als Vergewaltigung.
und etwas weiter im Text:
.....erst im Mai scheiterte Polanski endgültig mit seinem Antrag, das Vergewaltigungsverfahren in Kalifornien nach 32 Jahren für abgeschlossen zu erklären. Ein Gericht in Los Angeles lehnte sein Ersuchen ab und forderte das persönliche Erscheinen des Regisseurs.

Ich habe also noch einmal nachgelesen, worum es eigentlich geht.
Es war also keine Vergewaltigung im eigentlichen Sinne (nach unserem europäischen Verständis).
Aber es bleibt dennoch eine Straftat, die auch hierzulande geahndet werden würde.
Nun sind die Regeln vor US-Gerichten schon zuweilen etwas sehr seltsam anzusehen und manche Art der Rechtssprechung löst bei Europäern Kopfschütteln aus.
Aber egal wie - wenn nach US-Recht die Straftat nicht verjährt ist, ist der Haftbefehl offenbar in Ordnung und das Handeln der schweizer Polizei ist es auch.
Die Filmemacher täten gut daran, den Ball flach zu halten. Nicht die Festnahme von P. ist der Skandal, sondern das, was er vor 32 Jahren gemacht hat, auch wenn die Betroffene inzwischen längst verheiratet ist und Kinder hat.
Es ist ein Ausdruck dafür, dass die kalifornische Justiz ohne ansehen der Person das Recht durchgesetzt wissen will.

Nun ist natürlich noch gar nicht klar, ob ein Strafverfahren wirklich zu einer Verurteilung führt, denn eine schlüssige Beweiskette nach so langer Zeit wasserdicht aufzubauen, dürfte wohl kompliziert werden. Dennoch muss P. befürchten, doch noch zur Verantwortung gezogen zu werden, wenn es sich beweisen lässt.

Zur Frage wohin er ausgeliefert werden würde: Natürlich nach Kalifornien, denn ein Gericht dieses US-Staates hat den Haftbefehl erlassen. Folglich erfolgt die Auslieferung auch dorthin, wenn die Schweizer Behörden das für Recht befinden.
Aber das bleibt dennoch abzuwarten.

Der Biberzahn
¿Was ist denn ...
... eine Vergewaltigung im eigentlichen Sinn?

§ 177 Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
(1) Wer eine andere Person
1. mit Gewalt,
2. durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder
3. unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist, nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
(2) In besonders schweren
...

Nur, weil er die 13.-jährige mit Alkohol und Drogen gefügig gemacht hat, muss also die Erfüllung des Tatbestandes einer Vergewaltigung im eigentlichen Sinn nicht zwangsläufig abgelehnt werden. Entscheidend dürfte – soweit man auf unsere Verhältnisse abstellt, u. a. dass Mittel der Gewalt sein.
So meint der 5.-te Strafsenat des BGH mit Urteil vom 22.01.1991 (5 StR 498/90) m. E. nach zutreffend

Das unbemerkte Beibringen von LSD kann das Tatbestandsmerkmal der Gewalt im Sinne der §§ 177, 178 StGB erfüllen. Hierfür ist maßgebend, dass der Täter eine körperliche - nicht nur seelische - Zwangswirkung auf das Opfer herbeiführt. Eine solche Zwangswirkung tritt bei der heimlichen Beibringung von LSD ein, wenn das Betäubungsmittel durch seine körperliche Einwirkung die Widerstandsfähigkeit beseitigt. Das gilt auch dann, wenn das Opfer dem sexuellen Ansinnen des Täters trotz entgegenstehenden Willens wegen der Wirkung des beigebrachten Stoffes nicht widerstehen kann. Ein solcher körperlich wirkender Zwang wird nicht notwendig dadurch ausgeschlossen, dass sich das Opfer noch einzelnen sexuellen Zumutungen des Täters widersetzen kann ...

********lack Frau
19.027 Beiträge
Themenersteller 
@*******ahn

Das nur nebenbei - es ist zwar perfide, aber es könnte ja auch ein Kniff sein, als Promi interessanter zu werden....

Ich gehe davon aus, daß selbst wenn es ein "Kniff" gewesen wäre, spätestens bei der Anklage Tacheles geredet worden wäre.
So gesehen macht seine Flucht es ja eher schwerer und nicht besser.
Und sowohl in den USA wie auch in der Schweiz ist die Tat eben nicht verjährt. Da ändert eben auch die Aussage des Opfers nichts.

Aber durch die Flucht und eben auch durch die Überlegung welche Länder man unter diesen Vorgaben meiden muß, stelle ich mir auch extrem schwierig vor.

@****na6

In die USA.

WiB
********lack Frau
19.027 Beiträge
Themenersteller 
Lieber Cabal,

trotzdem hat es einen bitteren Nachgeschmack.
Wenn es noch zwei Jugendliche im gleichen Alter gewesen wären, aber nach meiner Rechnung war er da 44 Jahre alt und sie ein Kind von 13.
Ganz davon abgesehen, daß es auch durch die Drogen zu einer Gefahr für ihr Leben hätte kommen können, hat er doch gestanden und ich gehe davon aus, daß er nicht ohne anwaltliche Vertretung vernommen wurde. Vielleicht hätte es ja auch eine verhältnismässig niedrige Strafe gegeben (durch das Fehlen der körperlichen Gewalt), wenn es dann zu einem Prozeß gekommen wäre. Aber grundsätzliche sich Drogen, KO-Tropfen etc. ein Weg den freien Willen eines Menschen auszuschalten. Fakt ist, er hätte ja auch nein sagen können, aber es ist wohl zum Sex gekommen und das mit einer Minderjährigen.
Und einen jungen Menschen durch Drogen willenlos zu machen, ist nicht richtig und das Unrecht hätte ihm als bedeutend Älteren klar sein müssen.

Aber wieso man jetzt eine andere Behandlung erwartet, bleibt mir verschlossen. Die rechtlichen Mittel stehen ihm ja durchaus zur Verfügung. Es wird sogar von einer Farce gesprochen.
Doch die Straftat wurde begangen und dafür muß er sich eben auch verantworten. Das dies erst jetzt eingetroffen ist, hat er doch selbst zu verantworten.
Doch es könnte durchaus sein, daß die Proteste genau das Gegenteil bewirken. Ob sie ihm damit einen Gefallen getan haben, wird sich zeigen.

Rene
*******ahn Paar
3.168 Beiträge
Richtig....
Es wurde nicht in Abrede gestellt, dass es eine Vergewaltigung war, sondern es sollte lediglich angedeutet werden, dass kalifornische Gesetze bei Vergewaltigung nicht nur das sehen, was man bei uns landläufig sieht. Ich sagte ja, dass dieser Vorfall auch bei uns geahndet werden würde. Das von @c. herausgesuchte Urteil bestätigt ja genau das!

Was die Auslieferung und die Gesetzesgrundlage angeht:
Es finden nicht US Gesetze im Allgemeinen Anwendung, sondern im konkreten Fall die Gesetze des Bundesstaates Kalifornien. Und auch dorthin hat die Auslieferung zu erfolgen.
Immerhin könnte es theoretisch sein, das in einem anderen US-Bundesstaat eine andere Gesetzeslage vorliegen könnte.
Gesetze und Strafrechtsnormen können von Bundesstaat zu Bundesstaat erheblich abweichen.
Das vergessen wir hier in Europa, weil wir die USA vom Aufbau her z.B. mit Deutschland oder Österreich vergleichen.
Zutreffender wäre aber ein Vergleich mit Europa bzw. der EU.
Und so macht es ein Unterschied, ob die Auslieferung in den Bundesstaat Texas oder den Bundesstaat Kalifornien erfolgt in etwa so, als ob im umgekehrten Fall meinen könnte, die Auslieferung würde nach Frankreich oder Italien vorgenommen werden. Ist ja beides in der EU...

Aber das ist wohl nicht das, worüber wir im Detail debattieren, sondern das Thema geht ja eher in die Richtung, ob Justizia blind ist...
Keine Frage ...
... liebe WiB.

Dies sehe ich ähnlich. Ich glaube, du hast meinen Beitrag vielleicht falsch interpretiert. Wenn er sie mit Alkohol und Drogen willenlos gemacht hat, ist das Unrecht evident. Hier neige ich sogar dazu, darin eine Form der Gewalt und der Willensbrechung zu sehen. Natürlich steht ihm wie jedem Menschen das Recht zu, sich nicht selbst zu belasten und im Rahmen der legalen Mittel zu versuchen, sich einer Bestrafung zu entziehen. Dies ändert aber nichts daran, dass ihm hier ein nicht unerheblicher und persönlichen Schuldvorwurf zu unterbreiten ist ... wenn es so war.
********lack Frau
19.027 Beiträge
Themenersteller 
@*******ahn

Aber auch zu der Zeit war klar, das es unterschiedliches Recht gibt.
Der Drogenbesitz war ja auch schon verboten....

Cabal,

was mich verwundert ist, daß gefordert wurde, ihn gegen Kaution freizulassen. Aber er hat sich doch damals auch durch Flucht entzogen.
Da würde es doch wundern, wenn dem entsprochen würde.
So blauäugig kann doch niemand sein.

Rene
Wenn einer selber "betroffen" ist...
..und das stelle ich mir jetzt einmal vor.

Grübel und Studier.... *gruebel*

Dann komme ich zum Schluß, dass zu solchen Dingen auch immer zwei gehören. wie bei einem Autozusammenstoß auf der Strasse. Wer als "Eltern" seine 13 jährige zu bekifften Filmleuten auf eine Party lässt ist zuerst als Erziehungsberechtigter haftbar. *aua* Das Mündel untersteht dem Elternrecht. Nach amerkanischem Recht wird da wohl auch sehr hart geurteilt worden sein. So ein Fratz hat bei angesoffenen Filmvolk nichts zu suchen. Husch - sofort verjag und Fertig.

Dann wär´s nicht passiert. So wie wenn ich mit meinem Kabinenroller nicht gefahren wäre, gäb´s keinen Zusammenstoß.

Der Polansky war ja bekannt für seine Orgien. *neck* . Weiß ich noch wie es dazumal war bei der Sharon Tate. Da gab´s ja auch wild Spekulationen über LSD Trips und Grenz- parapsychologische - psychodelische Erfahrungen usw..
Die Filmschaffenden hätte ja sonst keinen Star Wars und King Kongfilm zusammengekratzt.

Wir Köche würden ja ohne Drugs and Sex auch nix fertig bringen....

also summa summarum: Eine Milleutat.

Ich als Richter: Jedem eine schallende Ohrfeige und fertig. *peitsche* Der Polansky soll ein Kinderspital bauen - Schlüsselfertig. Da haben dann alle was.

Die Tat selbst war ja keine klassische Vergewaltigung. Die 13jährgie Samantha kam ja aus "beruflichen" Gründen zu einem Fotoshooting.
Im Bad dann kan sie mit Romans Schniedel in Berührung. Der ist 9cm lang und recht dünn... kitzelte ein wenig *lol* Viel passierte nicht.
eigentlich ein Schmarrn, der keinem Reichen passieren darf. Das hätte der Regisseur wissen müssen. Daher auch die blöden Filmchen ... ich verstehe...

Freispruch!!
@Charlie
*danke*


Du bringst Freude in die Justiz. *haumichwech*


lg Ralf *huhu*
Dies ...
... finde ich überhaupt nicht lustig.
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